- Minimaler unterscheidbarer Intensitätsunterschied für beidohriges Hören: 1 dB
- Verstärkung der Kraft der Schwingungen durch die Gehörknöchelchen: 20-fach
- Größte Leistungsfähigkeit der Gehörköchelchen bei einer Frequenz von: ca. 2000 Hz
- Kleinster unterscheidbarer Winkel zur Lokalisation einer Schallquelle: 3,0 Grad
- Brüllrekorde(größter gemessener Schalldruckpegel)
- bei einem Mann : 128 dB
- bei einer Frau: 119,4 dB - Höchster Ton eines Sopranisten: 2.000 Hz
- Tiefster Ton eines Basisten: 45 Hz
- Dicke des Trommelfells: 0,1 mm
- Mittlerer Ohrabstand des Erwachsenen: 22 cm
- Gesamtzahl der Ganglienzellen im Innenohr: 30.500
- Anzahl der Nervenfasern, die vom Hörorgan in den Hörnerv (N.vestibulocochlearis): 30-40.000
- Hörbereich eines gesunden Jugendlichen: 20 Hz - 21.000 Hz
- Abnahme des oberen Hörbereichs im Alter
- mit 35 Jahren 15.000 Hz
- mit 50 Jahren 12.000 Hz
- im Griesenalter 5.000 Hz - Schmerzgrenze beim Hören: 130 dB
- Hörschäden entstehen ab einer Dauerbelastung von 90 dB
- Schallquelle
- Nicht mehr erkennbar 10 dB
- Ticken einer Taschenuhr 20 dB
- Wohnquartier, ohne Verkehr 40 dB
- ruhiger Bach oder Fluß 50 dB
- Unterhaltungssprache in 1 m Entfernung 70 dB
- Laute Radiomusik 80 dB - Normale Hörweite der männlichen Stimme: 180 m
- Düsenjet beim Start in 30 m Entfernung: 130-140 dB
- Diskothek: 100 dB
- Rockkonzert in der ersten Reihe: 120- 130 dB